Spanisches Städtenetzwerk für das Klima - Planung

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Planung

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Planung zu den Schritten, die im ersten Jahr vorgenommen werden müssen. Folgende Massnahmen müssen u.a. beachtet werden: 
  • Abkommen in einer einjährigen Frist zur Vereinbarung von Regelungen auf Landkreisebene im Bezug auf Solarenergie beim Bau neuer Gebäude und beim öffentlichen Beleuchtungssystem.
  • Einführung neuer wirtschaftlicher und steuerlicher Massnahmen, um die Anwendung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, sowie auch die Einführung von Transportmitteln, die die Umwelt in geringerem Masse belasten.
  • Massnahmen und Kriterien zur Energieeffizienz bei den neuen Verträgen, die der Landkreis erstellt und dem Wettbewerb zur Verteilung der Dienstleistungen. 
  • Minimale Bedingungen beim Erwerb von Ausrüstung auf Landkreisebene, die zur Förderung der Nachhaltigkeit dient. 
  • Progressive Einführung von Energieeffizienzsystemen und erneuerbaren Energiequellen in Gebäuden, in denen die Verwaltung des Landkreises ihren Sitz hat. Abkommen mit den Firmenverbünden für Solarenergie, um die Einführung dieser Systeme zu fördern. 
  • Einführung von Massnahmen zur Mässigung des Verkehrs und, falls notwendig, zur Beschränkung des Verkehrs in bestimmten Zonen des Stadtzentrums, zur Bestimmung von Fussgängerzonen, Park- und Geschwindigkeitsbeschränkungen, etc. 
  • Vereinbarungen mit Unternehmern und Verbraucherschutzorganisationen, um den Erwerb effizienter Haushaltsgeräte (Klasse A) und die korrekte Nutzung der Energiequellen in Privathaushalten zu fördern.
  • Kampagnen zur Sensibilisierung im Hinblick auf eine intelligente Nutzung der Energiequellen.
  • Bestimmung von Zonen zur Baum- und Heckenbepflanzungung, Erweiterung der Grünflächen der Stadt.
   Zweite Fase
 
  Schritte, die in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden müssen: 
  • Pläne zur Energienutzung auf Landkreisebene, die eine Energieeffizienz in den Installationen und Gebäuden der Verwaltungen der Landkreise fordern: Abwasserentsorgung, Trinkwassergewinnung, Klärung und Wasseraufbereitung, etc.
  • Prüfungen und Zertifizierungen der Gebäude der Verwaltungen und weiteren Installationen auf Landkreisebene. Progressiver Ersatz von weniger effizienten Technologies in den Gebäuden und Installationen, die der Verwaltung des Landkreises angehören.
  • Einführung erneuerbarer Energiequellen in den Gebäuden und Installationen, die der Verwaltung des Landkreises angehören.
  • Anwendung der Landkreisverordnungen im Bezug auf erneuerbare Energiequellen und des öffentlichen Beleuchtungssystems.
  • Alle Massnahmen im Bezug auf den Stadttransport müssen in einem nachhaltigen Mobilitätsplan schriftlich festgehalten werden, in dem Hilfsmassnahmen integriert werden zur Beschränkung der Privatfahrzeugnutzung auf progressive Weise und im Einklang mit den betroffenen Sektoren: Städtegemeinschaften, Kaufleute, etc.. Der Mobilitätsplan muss Fahrgemeinschaften in der neuen Stadtentwicklung integrieren, sowie auch Alternativen zum motorisierten Transport bieten.
  • Förderung von energieeffizienten Fahrzeugen mit sauberer Energie: Gas und biologischen Brennstoffen.
  • Förderung der bioklimatischen Architektur in den städtischen Erweiterungsprojekten, sowie auch bei Gebäuderestaurierungen, immer dann, wenn es sich nach technischem Standpunkt lohnt.
  • Rationalisierung der Bodennutzung.
  • Förderung der Transportmittel, die weniger Energie verbrauchen und umweltfreundlicher sind: zu Fuss, Fahrrad, Fahrgemeinschaften.